Besondere Bestimmungen
für die Bestellung und Lieferung von Chemikalien und Lösungsmitteln über den Internetshop der Firma Sussmann & Steinhauser GmbH (www.hasulith24.de)
Wir erfüllen die Voraussetzungen des §2 Abs. 2 der Chemikalienverbotsverordnung und dürfen die unter den §3 fallenden Produkte entsprechend gegen Vorlage eines Altersnachweises unter der Voraussetzung des Verwendungsnachweises abgeben.
In unserer Firma sind nachfolgende Mitarbeiter hierzu ermächtigt:
Frau Heike Kaulartz bestätigte Sachkunde vom 24.06.1980
Herr Dr. Rüdiger Stieglitz dokumentierte Belehrung vom 01.07.1999
Herr Herbert Steinhauser dokumentierte Belehrung vom 01.07.1999
Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Einschränkungen beim Vertrieb bestimmter Stoffe und Zubereitungen (Chemikalien-Verbots-Verordnung) haben wir für die von uns über den Internetshop www.hasulith24.de angebotenen Chemikalien und Lösungsmittel ein Kennzeichnungssystem eingeführt, das für jeden Artikel anzeigt, ob besondere Maßnahmen erforderlich sind bevor eine Lieferung erfolgen kann.
Diese gestaltet sich wie folgt:
Grundsätzlich werden keine giftigen, sehr giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsschädigenden Stoffe und Zubereitungen an Privatpersonen abgegeben.
Neben jedem Artikel, der der Chemikalienverbotsverordnung unterliegt, befindet sich ein farbiges Symbol das anzeigt, welche Bestimmungen bei einer Bestellung beachtet werden müssen. Durch Klick auf dieses werden sie hierher geleitet und sie können sich die Informationsseite zu diesen Bestimmungen sowie die Endverbleibserklärung als pdf Datei downloaden.
Infoblatt Besondere Bestimmungen für Chemikalienversand [46 KB]
Endverbleibserklärung anzeigen und ausdrucken [21 KB]
Bitte senden oder faxen sie die jeweils erforderlichen Unterlagen (Ausweiskopie, Endverbleibserklärung) an nachfolgende Adresse oder Faxnummer:
Sussmann & Steinhauser GmbH
z.H. Herbert Steinhauser
Glasschleiferstrasse 14
D 87600 Kaufbeuren
Fax: 0 83 41 / 6 54 75
Vielen Dank.
Wir bitten um Veständnis, daß ein Versand der entsprechenden Waren erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig und entsprechend ausgefüllt vorliegen.